Kulturschule Baden-Würtemberg

Mensa

Hier bekommen Sie die wichtigsten Infos und Formulare zu unserer Mensa:

Regeln der Mensa:
Beurlaubung vom Unterricht anlässlich von Gedenktagen oder Veranstaltungen von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften nach § 4 Abs. 2 Ziffer 2 Schulbesuchsverordnung im Schuljahr 2022/2023
  • Das Essen in der Mensa kann von 12.20 – 13.00 Uhr eingenommen werden.
  • Unverträglichkeiten oder religiös bedingte Essensregeln werden berücksichtigt.
  • Das Essensgeld wird abgebucht.
  • Längere „Beurlaubungen“ vom Essen müssen über die Schulsekretärin bei der Stadt gemeldet werden. z.B. Praktika, Krankenhausaufenthalte, etc.
  • An- und Abmeldung laufen ebenfalls über die Sekretärin.
  • Teilhabe-Anträge müssen beim Jobcenter eingereicht werden.
  • Kinder die in der Mensa stören, z.B. mit dem Essen herumwerfe, können nach zwei maliger Ermahnung (gelbe / rote Karte) vom Essen in der Mensa ausgeschlossen werden.